Mit dem Bürokratientlastungsgesetz III hat der Gesetzgeber die maßgeblichen Umsatzgrenzen für Kleinunternehmer ab 2020 angehoben. Deutlich mehr selbständige Unternehmer haben nunmehr die Möglichkeit, von den Vorteilen aus der Anwendung der Kleinunternehmerregelung Gebrauch zu machen. Weiterlesen
Anhebung der Umsatzgrenzen für Kleinunternehmer ab 2020
